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   FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09   

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https://dejure.org/2012,30881
FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09 (https://dejure.org/2012,30881)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2012 - 6 K 2615/09 (https://dejure.org/2012,30881)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 6 K 2615/09 (https://dejure.org/2012,30881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Nr 1 Buchst b UStG 1999, § 6a Abs 1 S 1 UStG 1999, § 17a Abs 1 UStDV 1999, § 17c Abs 1 UStDV 1999
    Nachweis der Verbringung eines Fahrzeugs in einen anderen EU-Staat durch zeitnahe Zulassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitnahe Zulassung in einem anderen EU-Staat durch Erbringen des Nachweises der tatsächlichen Verbringung in diesen Staat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Nachweises des physischen Gelangens von Fahrzeugen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage des Nachweises des physischen Gelangens von Fahrzeugen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweis des Verbringens in das EU-Ausland

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    Auch das Niedersächsische Finanzgericht und das Finanzgericht Baden-Württemberg gehen in ihren rechtskräftigen Entscheidungen davon aus, dass die zeitnahe Zulassung von Fahrzeugen als objektiver Beweis für das Gelangen ins übrige Gemeinschaftsgebiet ausreichen kann (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23. April 2009, 16 K 261/05, juris Dokument; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2011, 14 K 4282/09, EFG 2011, 2203).

    Ebenso folgt der Senat den Ausführungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg, wonach eine Zulassung bzw. Registrierung innerhalb eines Monats nach Übergabe regelmäßig als zeitnah anzusehen ist (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2011, 14 K 4282/09, EFG 2011, 2203).

    In diesem Fall sei nicht ausgeschlossen, dass das jeweilige Fahrzeug noch im Inland weiterveräußert worden sei (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2011, 14 K 4282/09, EFG 2011, 2203).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    Die dargestellten Nachweisverpflichtungen des Unternehmers sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (BFH Urteil vom 8. November 2007, V R 72/05, BStBl. II 2009, 55).

    Sie sind jedoch keine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung (BFH Urteil vom 8. November 2007, V R 72/05, BStBl. II 2009, 55).

    Stehen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 1 UStG objektiv fest, ist die Steuerbefreiung zu gewähren, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt hat (BFH Urteil vom 8. November 2007, V R 72/05, BStBl. II 2009, 55) .

  • BFH, 09.03.2012 - V S 21/11

    Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    Welcher Zeitraum als "zeitnahe" Zulassung bzw. Fahrzeugregistrierung zu qualifizieren ist, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu klären (BFH Beschluss vom 9. März 2012, V S 21/11, juris Dokument).

    Insbesondere ist höchstrichterlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG trotz Verstoßes gegen Nachweispflichten steuerfrei ist (vgl. Beschluss des BFH vom 9. März 2012, V S 21/11, juris Dokument).

  • FG München, 09.11.2011 - 3 K 2748/09

    Ein dem Belegnachweis dienender inhaltlich unrichtiger CMR-Frachtbrief stellt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    Mit dem Finanzgericht München ist davon auszugehen, dass eine Zulassung vier Jahre nach Lieferung des Fahrzeuges in keinem zeitlichen Zusammenhang mehr mit der Lieferung steht (FG München, Urteil vom 9. November 2011, 3 K 2748/09, EFG 2012, 886).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    Der Belegnachweis kann noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt werden (EuGH C-146/05 - Collée, BFH-Urteil vom 30.03.2006 - V R 47/03, UR 2006, 397).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    § 17a UStDV überschreitet nicht die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage in § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06).
  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    Er kann jedoch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ergänzt oder berichtigt werden (BFH Urteil vom 28.05.2009 - V R 23/08).
  • BFH, 17.02.2011 - V R 28/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg - Bedeutung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    Der Bundesfinanzhof hat damit seine mit Urteil vom 17. Februar 2011 bereits eingeleitete Rechtsprechung dahingehend fortgesetzt, dass die objektive Beweislage für eine innergemeinschaftliche Lieferung durch den Nachweis einer zeitnahen Fahrzeugzulassung bzw. -registrierung erbracht werden kann (BFH Urteil vom 17. Februar 2011, V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448).
  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    Die gemäß § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV erforderliche Angabe des Bestimmungsorts kann sich dabei nach dem BFH Urteil vom 7. Dezember 2006 (V R 52/03, BStBl. II 2007, 420) auch aus der Rechnungsanschrift des Abnehmers ergeben, insbesondere, wenn davon auszugehen ist, dass der Gegenstand der Lieferung zum Unternehmenssitz des Abnehmers befördert wird.
  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09
    Der Belegnachweis kann noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt werden (EuGH C-146/05 - Collée, BFH-Urteil vom 30.03.2006 - V R 47/03, UR 2006, 397).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 32/09

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Unternehmereigenschaft -

  • FG München, 30.01.2008 - 3 K 5193/04

    Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Änderungssperre und

  • FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 261/05

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen von

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08

    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Allein der Umstand, dass sämtliche PKW in Italien zugelassen worden seien, genüge --entgegen der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 28. Juni 2012  6 K 2615/09 (juris)-- nicht.

    aa) Soweit die Klägerin unter C.I. der Beschwerdebegründung geltend macht, das FG sei von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 2012  6 K 2615/09 (juris) abgewichen, ist dies zwar ausweislich der Urteilsgründe (Seite 16) zutreffend; das FG befindet sich damit aber in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Durch das BFH-Urteil vom 25. April 2013 V R 10/11 (BFH/NV 2013, 1453, Rz 45) ist nämlich geklärt, dass sich aus der Zulassung eines Fahrzeugs nur das Gelangen in den Bestimmungsmitgliedstaat ergibt, nicht aber auch, wer Abnehmer der Lieferung war, für die die Steuerfreiheit beansprucht wird.

  • FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 1943/10

    Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des

    Als zeitnah kann wohl ein Zeitraum von 1 bis 2 Monaten, in Ausnahmefällen bis 4 Monaten nach Lieferung angesehen werden (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28.06.2012 6 K 2615/09 juris).
  • FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 854/11

    Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des

    Als zeitnah kann wohl ein Zeitraum von ein bis zwei Monaten, in Ausnahmefällen bis vier Monaten nach Lieferung angesehen werden (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28.06.2012 6 K 2615/09 juris).
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